1.Feststellung der fristgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit Festlegung der Mitunterzeichner der Niederschrift
2.Berichterstattung über den aktuellen Stand umzusetzender Beschlüsse, offener Anträge nach § 36 SächsGemO, diverser Anfragen von Gemeinderäten, Interessenvertretern und Bürgern
3.Anfragen an den Bürgermeister
4.Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
5.Beschluss zum Antrag von Gemeinderäten der CDU nach § 35 Abs. 5 SächsGemO zur Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Dresden
6.Zustimmung zum Kaufvertrag Gemeinde Ottendorf-Okrilla (Verkäufer) an Firma INVENIA GmbH (Käufer), gemeindeeigene Wohnbaufläche, WG Wachberg-Süd, 4. BA (Robinienstraße) sowie Zustimmung zur Grundschuldbestellung